Für Züchterinnen und Züchter

Ihre Website ist Werbung. Auch wenn Sie sie nicht so nennen.

Für Fotos auf Verkaufsseiten, in Inseraten und in sozialen Netzwerken gilt eine Regel, die kaum jemand kennt — und die leicht einzuhalten ist, wenn man sie kennt.

Eine Person arbeitet abends an einem Laptop mit leerem Bildschirm, daneben schläft ein Malteser in seinem Körbchen, die Wand ist auberginefarben. Der Abend, an dem die Seite entsteht
Die meisten Züchter-Websites entstehen nebenbei — und werden danach jahrelang nicht mehr durchgesehen.

Was das Gesetz sagt

Das Tierschutzgesetz regelt nicht nur die Zucht, sondern auch das Zeigen. Drei Absätze stehen dabei nebeneinander, und der dritte ist der, den die eigene Website betrifft.

§ 8b TSchG, sinngemäß

Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt oder präsentiert werden. Dasselbe gilt für Tiere, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden und an denen in Österreich verbotene Eingriffe vorgenommen wurden. Und: Bei der Abbildung von Tieren zu Werbezwecken dürfen diese keine Qualzuchtsymptome, keine äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmale und keine erkennbaren verbotenen Eingriffe aufweisen.

Eine schlichte Kamera liegt auf einem hellgrauen Tisch vor einer auberginefarbenen Wand. Vor dem Hochladen
Die Prüfung kostet Sekunden — solange sie beim Aufnehmen passiert und nicht Jahre später.

Aufklärung ist etwas anderes als Werbung

Der zitierte Absatz knüpft ausdrücklich an Werbezwecke an. Ein Bild, das in einem erklärenden Zusammenhang zeigt, worum es geht, ist keine Werbung für den gezeigten Typ, sondern das Gegenteil.

Für die eigene Seite hilft diese Unterscheidung trotzdem wenig: Eine Züchter-Website stellt Tiere vor und wirbt dabei für die eigene Zucht. Im Zweifel gilt die strengere Auslegung — und die Frage erübrigt sich ohnehin, wenn die eigenen Tiere die Merkmale nicht zeigen.

Der einfachste Weg, die Regel zu erfüllen

Er führt nicht über die Bildauswahl, sondern über die Tiere. Wer nach einem Präventionsprogramm züchtet, hat auf seinen Fotos keine Tiere mit den Merkmalen, um die es geht — es gibt schlicht nichts wegzulassen.

Wer nichts verstecken muss, muss auch nicht aussortieren.

Deswegen gibt es ZEUS

ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Die Bestimmungen zum Zeigen und die zur Zucht hängen zusammen: Sie beschreiben dasselbe Ziel aus zwei Richtungen. Wer die eine erfüllt, erfüllt die andere nebenbei.

Und es gibt einen zweiten Gewinn für die eigene Darstellung: Statt zu behaupten, dass untersucht wurde, kann man es zeigen. Zu jedem Welpen gehört ein Zertifikat, das sich mit dem Kontrollcode prüfen lässt — von jedem Interessenten selbst, ohne dass Sie etwas hochladen müssen.

Betreuung für Züchter Fragen zur eigenen Darstellung und zum Ablauf beantwortet Marion Brandstetter — 0681 81100124, betreuung@zeus-zucht.com.
Zertifikat prüfen

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